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   LG Düsseldorf, 28.01.2009 - 5 O 391/06   

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LG Düsseldorf, 28.01.2009 - 5 O 391/06 (https://dejure.org/2009,65379)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.01.2009 - 5 O 391/06 (https://dejure.org/2009,65379)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - 5 O 391/06 (https://dejure.org/2009,65379)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.01.2009 - 5 O 391/06
    Darüber hinaus haften insoweit auch Personen, die hinter der Gesellschaft stehen, neben der Geschäftsleitung besonderen Einfluss ausüben und deshalb Mitverantwortung für den Prospekt tragen (vgl. BGH WM 2004, 631/633; NJW 1995, 1025; NJW 1981, 1449/1450).

    Schließlich trifft eine Prospektverantwortlichkeit auch diejenigen, die aufgrund besonderer beruflicher und wirtschaftlicher Stellung oder aufgrund ihrer Fachkunde eine Garantenstellung einnehmen, sofern sie durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwirken am Emissionsprospekt einen Vertrauenstatbestand geschaffen haben (vgl. BGH WM 2004, 631/633; NJW 1995, 1025).

    Insoweit wird auf die zutreffenden Ausführungen in den Vorprozessen (insbesondere Urteil des BGH vom 12.02.2004 - III ZR 359/02 = NJW 2004, 1732 ff., Urteil des OLG Düsseldorf vom 22.12.2005 - I-6 U 55/06, Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.07.2004 - I-6 U 158/03) verwiesen.

    Eine solche Obliegenheit trifft den Anlagenvermittler dann, wenn die zu leistenden "Abflüsse" dieser Art einen Satz von 15 % des eingesetzten Kapitals überschreiten (vgl. BGH NJW 2004, 1732 ff.).

    Nach Darstellung der Klägerseite sind diese Tatsachen ihr frühestens erst durch die Entscheidung des BGH im Urteil vom 12.04.2007 - III ZR 359/02 - bekannt geworden.

  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.01.2009 - 5 O 391/06
    Die Anlagevermittler haben grundsätzlich das Anlagekonzept auf ihre Plausibilität, insbesondere auf ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit zu prüfen, wobei bei entsprechenden Fehlern von ihnen sogar auch Nachforschungen angestellt werden müssen (vgl. BGH NJW-RR 2000, 998; NJW-RR 1993, 1114/115).

    Im Rahmen einer Anlagevermittlung kommt zumindest stillschweigend ein Auskunfts- und Beratungsvertrag mit Haftungsfolgen zustande, wenn der Interessent deutlich macht, dass er - auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen - die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will und der Anlagevermittler mit der gewünschten Tätigkeit beginnt (vgl. BGH NJW-RR 2000, 998; NJW-RR 1993, 1114).

    Dazu bedarf es vorab der eigenen Information des Anlagevermittlers hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der Kapitalanlage und der Bonität des Kapitalsuchenden (vgl. BGH NJW-RR 2000, 998).

    Kommt es bei einem wesentlichen Punkt zu einem unvollständigen oder gar unrichtigen Information gegenüber dem Anleger, so ist nach der Lebenserfahrung davon auszugehen, dass diese Umstände für die Anlageentscheidung ursächlich gewesen sind (vgl. BGH NJW-RR 2000, 998).

    Die Klägerseite kann von der Beklagten zu 2) verlangen, so gestellt zu werden, als habe sie sich an dem jeweiligen Fonds nicht beteiligt (vgl. BGH NJW-RR 2000, 998/999).

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2004 - 6 U 158/03

    Umfang der Prospekthaftung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.01.2009 - 5 O 391/06
    Insoweit wird auf die zutreffenden Ausführungen in den Vorprozessen (insbesondere Urteil des BGH vom 12.02.2004 - III ZR 359/02 = NJW 2004, 1732 ff., Urteil des OLG Düsseldorf vom 22.12.2005 - I-6 U 55/06, Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.07.2004 - I-6 U 158/03) verwiesen.

    Insoweit wird in vollem Umfang auf die Ausführungen im Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.05.2004 - I-6 U 158/03 - verwiesen, denen sich das hiesige Gericht uneingeschränkt anschließt.

    Hierbei reicht nämlich das allgemeine Interesse des Geschäftsführers oder Gesellschafters am Erfolg des Unternehmens gerade nicht aus (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.07.2004 - I-6 U 158/03; Palandt-Heinrichs, 276 Rdnr. 97).

    Wie bereits das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 15. Juni 2004 - I-6 U 158/03 - ausgeführt hat, waren für den Beklagten konkrete Anhaltspunkte, die insoweit eine Nachforschung erforderlich gemacht hätten, nicht vorhanden.

  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.01.2009 - 5 O 391/06
    Die Anlagevermittler haben grundsätzlich das Anlagekonzept auf ihre Plausibilität, insbesondere auf ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit zu prüfen, wobei bei entsprechenden Fehlern von ihnen sogar auch Nachforschungen angestellt werden müssen (vgl. BGH NJW-RR 2000, 998; NJW-RR 1993, 1114/115).

    Im Rahmen einer Anlagevermittlung kommt zumindest stillschweigend ein Auskunfts- und Beratungsvertrag mit Haftungsfolgen zustande, wenn der Interessent deutlich macht, dass er - auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen - die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will und der Anlagevermittler mit der gewünschten Tätigkeit beginnt (vgl. BGH NJW-RR 2000, 998; NJW-RR 1993, 1114).

    Der damit zustande gekommene Vertrag verpflichtet den Anlagevermittler zu einer richtigen und vollständigen Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für die Anlageentscheidung von besonderer Bedeutung sind (vgl. BGH NJW-RR 1993, 1114/115; NJW 82, 1095/1096).

  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.01.2009 - 5 O 391/06
    Handelt es sich aber um eine Vermögensverwaltung im privaten Bereich, so kommt eine Versteuerung der Schadensersatzleistung von vornherein nicht in Betracht (vgl. BGH Urteil vom 17. November 2005, III ZR 350/04).

    Es existiert nämlich kein genereller Erfahrungssatz, dass der Geschädigte seine Geldmittel in einer anderen steuerbegünstigten Form angelegt hätte (vgl. BGH WM 2006, 174).

  • BGH, 09.02.2006 - III ZR 20/05

    Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der ungenügenden Offenlegung von

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.01.2009 - 5 O 391/06
    Anhaltspunkte dafür, dass der jeweilige Kläger bei vollständiger Aufklärung sich doch für die Anlage entschieden hätte, sind hierbei von dem die Aufklärungspflicht Verletzenden konkret vorzutragen (BGH Urteil vom 09.02.2006 III ZR 20/05).

    Steht diesem ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung von Beratungs- und Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Beteiligung an einer Fondsgesellschaft zu, ist er nach § 249 BGB so zu stellen, wie er stehen würde, wenn er sich nicht an der Fondsgesellschaft beteiligt hätte (vgl. BGH. Urteil vom 9. Februar 2006, III ZR 20/05).

  • BGH, 01.12.1994 - III ZR 93/93

    Prospekthaftung des Treuhänders im Rahmen von Anlagegeschäften

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.01.2009 - 5 O 391/06
    Darüber hinaus haften insoweit auch Personen, die hinter der Gesellschaft stehen, neben der Geschäftsleitung besonderen Einfluss ausüben und deshalb Mitverantwortung für den Prospekt tragen (vgl. BGH WM 2004, 631/633; NJW 1995, 1025; NJW 1981, 1449/1450).

    Schließlich trifft eine Prospektverantwortlichkeit auch diejenigen, die aufgrund besonderer beruflicher und wirtschaftlicher Stellung oder aufgrund ihrer Fachkunde eine Garantenstellung einnehmen, sofern sie durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwirken am Emissionsprospekt einen Vertrauenstatbestand geschaffen haben (vgl. BGH WM 2004, 631/633; NJW 1995, 1025).

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.01.2009 - 5 O 391/06
    Sie wurde nicht schon mit dem Stichtag des 01.01.2002 in Gang gesetzt, sondern erst mit Eintritt der subjektiven Voraussetzungen, also der Kenntnis der Klägerseite von den zur Klagebegründung angeführten Umständen (vgl. BGH NJW 2007, 1584/1586).
  • BGH, 19.06.2008 - VII ZR 215/06

    Zur Anrechnung von Steuervorteilen bei der Schadensberechnung (hier:

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.01.2009 - 5 O 391/06
    Diese scheidet zwar aus, wenn die Rückabwicklung des Erwerbs erneut zu einer Besteuerung führt, die dem Geschädigten die erzielten Vorteile wieder nimmt (vgl. BGH Urteil vom 19. Juni 2008, VII ZR 215/06).
  • BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04

    Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog.

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.01.2009 - 5 O 391/06
    Soweit sie auf die Entscheidung vom 06.02.2006 - II ZR 329/04 - verweist, ist zu berücksichtigen, dass das Gericht den vorgenannten Grundsatz vielmehr erneut bestätigt hat.
  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 340/05

    Voraussetzungen eines institutionalisierten Zusammenwirkens

  • BGH, 14.07.1998 - XI ZR 173/97

    Unternehmensberichtshaftung der emissionsbegleitenden Bank; Begriff des böslichen

  • BGH, 29.05.2000 - II ZR 280/98

    Prospekthaftung wegen unrichtiger Angaben über die Verwendung angelegter Gelder

  • BGH, 17.10.1989 - XI ZR 173/88

    Eigenhaftung des Vertreters aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen:

  • BGH, 29.01.1992 - VIII ZR 80/91

    Eigenhaftung eines Vertreters

  • BGH, 01.02.1994 - XI ZR 125/93

    Belehrungspflichten von Terminoptionsvermittlern; Rechtsstellung von

  • BGH, 17.05.1994 - XI ZR 144/93

    Haftung nach den Grundsätzen der Prospekthaftung - Aufklärungspflichten

  • SG Detmold, 16.03.2004 - S 14 U 149/02

    Anerkennung eines betrieblichen Ereignisses als Arbeitsunfall; Voraussetzungen

  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 17/06

    Anrechung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung eines

  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

  • BGH, 07.09.2000 - VII ZR 443/99

    Prospekthaftung bei Erwerb im Bauträgermodell

  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80

    Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu

  • BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 286/80

    Beteiligungsmodell britischer Spirituosenmarkt - § 675 Abs. 2 BGB, Abgrenzung

  • BGH, 28.09.1992 - II ZR 224/91

    Verschulden bei Prospekthaftung

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